Ausbildung und Weiterbildung

Berufskraftfahrer – Ein Beruf mit Zukunft!

Lieben Sie Abwechslung, sind vielseitig interessiert, arbeiten gerne mit Menschen und suchen einen zukunftssicheren Job? Dann werden Sie Berufskraftfahrer und machen Sie Ihr Hobby zum Beruf!

Je nach Ausbildungsbetrieb können Sie im Nah- oder Fernverkehr tätig werden. Je nach Tourenplanung kann es vorkommen, dass Sie für ein oder mehrere Tage unterwegs sind. Ob mit dem Truck oder mit dem Bus – Sie arbeiten immer mit Menschen zusammen. Soziale Kompetenz ist daher unerlässlich. Berufskraftfahrer profitieren von einem Beruf mit Zukunft: Waren und Personen müssen schließlich auch in Zukunft transportiert werden.

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Ausbildungsbetrieb vermittelt, das theoretische Wissen erhalten Sie in der Berufsschule. Während der Ausbildung machen Sie nicht nur Ihren Lkw- oder Busführerschein, sondern erwerben – je nach Ausbildungsbetrieb und Fachrichtung – auch weitere Zusatzqualifikationen wie z.B. Sicherheitstraining. Natürlich gehört auch kaufmännisches Grundwissen zum Lehrplan. Nach drei Jahren Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben Sie sogar die Möglichkeit, die Karriereleiter weiter hinaufzuklettern. Nach ein paar Jahren im Beruf können Sie sich zum Verkehrstechniker oder zum Industriemeister im Kraftverkehr weiterbilden.

Ausbildungsdauer

3 Jahre (im Betrieb und in der Berufsschule)

Anforderungen

Sie müssen 17 Jahre alt sein und sollten mindestens einen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss haben. Für die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb ist das Mindestalter 18 Jahre.

Aufgaben

Vielseitig. Vom Fahren des Lkw oder Bus bis hin zur Routenplanung. Nach der Ausbildung sind Sie ein richtiger Logistikexperte!

Zukunftsaussichten

Hervorragend! Europa wächst immer weiter zusammen und der Güter- und Personenverkehr wird entsprechend zunehmen. Der Beruf des Berufskraftfahrers wird daher stets gefragt sein.

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Alle fünf Jahre müssen Berufskraftfahrer bei der Führerscheinverlängerung fünf Tage Weiterbildung nachweisen. Die Inhalte der Weiterbildung müssen Themen aus drei Kenntnisbereichen umfassen.

Diese Weiterbildung wird durch den „Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)“ belegt und gilt seit dem 23.05.2021 als Nachweis der „Berufskraftfahrerqualifikation“. Der FQN hat die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein abgelöst.

Alle fünf Jahre sind 5 Weiterbildungen à 7 Stunden zum Erhalt des FQN vorgeschrieben. Eine Übersicht über die Inhalte der Weiterbildung:

  • Thema 1: Kenntnisbereiche 1.1, 1.3 (Modul 1) – Ecotraining
  • Thema 2: Kenntnisbereiche 2.1, 2.2 (Modul 2) – Sozialvorschriften / digitaler Tacho
  • Thema 3: Kenntnisbereiche 1.2; 3.1, 3.5 (Modul 3) – Fahrsicherheit
  • Thema 4: Kenntnisbereiche 3.3, 3.4, 3.6, 3.7 (Modul 4) – Schnittstelle Fahrer
  • Thema 5: Kenntnisbereich 1.4 (Modul 5) – Ladungssicherung

Je nach Bedarf können die Themeninhalte beliebig kombiniert werden. Die Weiterbildung kann als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5-Tages-Block mit 7 Stunden pro Tag absolviert werden. Es ist möglich, die Weiterbildung über fünf Jahre zu verteilen (1 Tag pro Jahr).

Besonderheiten für Gefahrgut-Kraftfahrer

Wenn innerhalb der fünf Jahre eine ADR-Berechtigung erworben oder verlängert/aufgefrischt wird, gilt ein Kenntnisbereich als erfüllt! Diese Schulung wird als Kenntnisbereich 3.7 anerkannt, wenn die aktualisierte ADR-Karte vorgelegt wird.

Seit dem 23.05.2021 wird der Nachweis der Schlüsselzahl „95“ nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern auf einer separaten Karte, dem sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Daher ist es den Führerscheinstellen nicht mehr möglich, einen vorläufigen Führerschein mit der Schlüsselzahl „95“ auszustellen. Der FQN wird direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt und dauert in der Regel 10 Werktage. Denken Sie daher rechtzeitig an die Verlängerung, um ungeplanten Urlaub zu vermeiden.

Liegt bei einer Führerscheinverlängerung kein Weiterbildungsnachweis vor, bleibt die Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten, allerdings entfällt die Berechtigung zum gewerblichen Güterverkehr.

Wir als zertifiziertes Weiterbildungsunternehmen, die Fahrschule Haas, pflegen die absolvierte Weiterbildung direkt im „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Register“ (BQR) des KBA ein. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der 35 Stunden Weiterbildung bei der Antragstellung des FQN. Dadurch gehen keine Nachweise oder Bescheinigungen verloren. Eine persönliche Abfrage kann direkt beim KBA erfolgen (siehe Hinweise des KBA).

Die Weiterbildung kann bei der Fahrschule Haas in Kitzingen erfolgen. Es ist zulässig, die verschiedenen Themen bei unterschiedlichen Anbietern zu absolvieren.