Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Sind Sie Unternehmer oder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr oder in der Land- oder Forstwirtschaft mit gewerblichen Fahrten? Dann betrifft Sie das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)!
Was müssen Berufskraftfahrer beachten?
Fahrer, die ihren Führerschein der Klassen D vor dem 10.09.2008 bzw. der Klassen C oder BE vor dem 10.09.2009 erworben haben, müssen zusätzlich zum Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
- Berufskraftfahrer-Ausbildung: Eine dreijährige Ausbildung im Lehrbetrieb.
- Grundqualifikation: Keine Unterrichtspflicht, jedoch eine Prüfung in Theorie und Praxis.
- Beschleunigte Grundqualifikation: 3,5 Wochen Vollzeitunterricht mit anschließender theoretischer Prüfung.
Vorbereitung und Qualifikation
Die Vorbereitung auf die Grundqualifikation sowie die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer wird als Teil des Aus- und Weiterbildungsangebots der Fahrschule Haas Kitzingen angeboten. Diese Qualifikation berechtigt zum gewerblichen Gütertransport und wird auch als „EU-Berufskraftfahrer“ bezeichnet. Sie sollte nicht mit dem Gesellenbrief des Lehrberufes „Berufskraftfahrer“ verwechselt werden.
Strafen für unberechtigte Fahrten
Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ohne die gültige Schlüsselzahl 95 (SZ 95) können mit hohen Strafen belegt werden: bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für den Unternehmer.