HÖCHBERG

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Sind Sie Unternehmer oder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr oder in der Land- oder Forstwirtschaft mit gewerblichen Fahrten? Dann betrifft Sie das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)!

Was müssen Berufskraftfahrer beachten?

Fahrer, die ihren Führerschein der Klassen D vor dem 10.09.2008 bzw. der Klassen C oder BE vor dem 10.09.2009 erworben haben, müssen zusätzlich zum Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Berufskraftfahrer-Ausbildung: Eine dreijährige Ausbildung im Lehrbetrieb.
  • Grundqualifikation: Keine Unterrichtspflicht, jedoch eine Prüfung in Theorie und Praxis.
  • Beschleunigte Grundqualifikation: 3,5 Wochen Vollzeitunterricht mit anschließender theoretischer Prüfung.

Vorbereitung und Qualifikation

Die Vorbereitung auf die Grundqualifikation sowie die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer wird als Teil des Aus- und Weiterbildungsangebots der Fahrschule Haas Kitzingen angeboten. Diese Qualifikation berechtigt zum gewerblichen Gütertransport und wird auch als „EU-Berufskraftfahrer“ bezeichnet. Sie sollte nicht mit dem Gesellenbrief des Lehrberufes „Berufskraftfahrer“ verwechselt werden.

Strafen für unberechtigte Fahrten

Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ohne die gültige Schlüsselzahl 95 (SZ 95) können mit hohen Strafen belegt werden: bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für den Unternehmer.

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