ADR- / Gefahrgut-Weiterbildungen

In Deutschland werden jährlich etwa 158 Millionen Tonnen gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen transportiert. Dies erfordert eine strenge Reglementierung durch die Vorschriften des ADR und der GGVSEB.

Alle Beteiligten an der Gefahrgut-Beförderung, wie Absender, Verlader, Beförderer und Fahrer, tragen eine hohe Verantwortung. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten jedes Einzelnen sind in der GGVSEB und dem ADR festgelegt. Bei Nichteinhaltung dieser Transportvorschriften drohen empfindliche Geldbußen oder Strafen.

Unsere Gefahrgut-Lehrgänge und ADR-Kurse:

  • Gefahrgut-Fahrer Fortbildung
  • Gefahrgut-Fahrer Grundkurs (Stückgut)
  • Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und Klasse 7 (auf Anfrage)
  • Gefahrgutbeauftragter Straße

Wer Gefahrgut transportieren möchte, benötigt eine entsprechende Ausbildung bzw. den ADR-Schein. Für den Transport von Stück- und Schüttgut ist der Gefahrgutschein Basis erforderlich; für den Transport von Flüssigkeiten in Tanks der Gefahrgutschein Basis und Tank. Für andere Gefahrgüter, wie Explosivstoffe, sind die entsprechenden ADR-Kurse notwendig.

Alle fünf Jahre ist eine ADR-Fortbildung erforderlich, um die Gültigkeit des Gefahrgutscheins zu erhalten.